Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
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Ansprechpartner
Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
St.-Johann-Straße 23 (Eingang B: Rückseite des Gebäudes, Zugang über Dr.-Ernst-Straße)
57074 Siegen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0271 333-2800
erforderliche Unterlagen
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Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Formulare
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Voraussetzungen
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Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Fristen
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
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Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
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Kosten
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020