Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d9d06e873706394548f81acc49ee294a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Johann-Straße 23 (Eingang B: Rückseite des Gebäudes, Zugang über Dr.-Ernst-Straße)

    57074 Siegen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0271 333-2800

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Siegen-Wittgenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Johann-Straße 23

    57074 Siegen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 027133300

    E-Mail: arzneimittel@siegen-wittgenstein.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Johann-Straße 23 (Eingang B: Rückseite des Gebäudes, Zugang über Dr.-Ernst-Straße)

    57074 Siegen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0271 333-2800

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

    Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

    Formulare

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
    • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
    • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
    • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
    • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
    • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

    Fristen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Weitere Informationen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de