Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine oder mehrere Apotheke/n

    Hinweise für Borken

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Eine Apothekenbetriebserlaubnis wird gem. § 2 ApoG auf Antrag erteilt.

    Nach dem Apothekengesetz sind unter anderem folgende schriftliche Erklärungen erforderlich:

    1. Eidesstattliche Versicherung

    2. Schriftliche Versicherung

    Die unter 1.) genannte eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei einer bevollmächtigten Person des Kreises Borken abgegeben werden.

    Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Kreis Borken direkt abgegeben werden soll, kann kurzfristig ein Termin vereinbart werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Str. 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 028616815863

    Fax: 002861681825863

    E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Gesundheit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Pharmazeutischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681-1495

    E-Mail: pharmazie@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

    Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
    • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
    • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
    • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
    • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
    • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Die Antragsunterlagen sollten spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin der Amtsapothekerin vollständig vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach Aufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de