Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Trägerin oder Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben wollen, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Die Krankenhausapotheke ist Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie ist für die sichere und ordnungsgemäße Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zuständig.
Außerdem informiert und berät sie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten über die eingesetzten Arzneimittel und Medizinprodukte.
Um die Betriebserlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die vorgeschriebenen Räumlichkeiten nachweisen und eine Apothekerin oder einen Apotheker, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt, als Leitungskraft beschäftigen.
Ein Krankenhaus benötigt nicht zwingend eine eigene Krankenhausapotheke, sondern kann sich auch von der Apotheke eines anderen Krankenhauses oder einer öffentlichen Apotheke (krankenhausversorgende Apotheke) auf vertraglicher Basis versorgen lassen.
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Ansprechpartner
Oberbergischer Kreis
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261885305
E-Mail: Apothekenaufsicht@obk.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der für eine Krankenhausapotheke vorgeschriebenen Räume:
- Grundriss der Apothekenbetriebsräume
- Größe, Lage, Einrichtung sowie Funktionsbezeichnungen der einzelnen Apothekenbetriebsräume müssen ersichtlich sein
- Bei Neueröffnung: Kopie der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Mitteilung über die Anzahl der Mitarbeitenden, untergliedert nach Fachpersonal und sonstigem Personal
Von der Leiterin oder dem Leiter der Krankenhausapotheke sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausweisdokument, gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
- tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
- Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie oder Abschrift)
- Führungszeugnis, Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde
- ärztliche Bescheinigung zur Eignung, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung über
- die Geschäftsfähigkeit
- eventuelle Strafverfahren, berufsgerichtliche Verfahren und Ermittlungsverfahren sowie zur Berechtigung der Berufsausübung im Hinblick auf die Prüfung der Zuverlässigkeit
- den Betrieb weiterer Apotheken
- das vollständige Vorliegen aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb der Apotheke im Zusammenhang stehen
- die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Apothekerin oder einen Apotheker anstellen, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt
- Nachweise über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume für Krankenhausapotheken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
- First, you should contact your competent authority to describe your project and discuss the scope of the documents to be submitted.
- Next, submit a complete written application.
- Your application will be reviewed by the competent authority.
- If necessary, the competent authority will request further documents.
- If the requirements of the Pharmacy Act are met, you will be issued an operating license.
- Pharmacy operations may only commence after an acceptance inspection by the competent authority.
Fristen
Den Betrieb Ihrer Krankenhausapotheke dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat.
Bearbeitungsdauer
Different regulations in the countries.
Kosten
Different regulations in the countries.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26.08.2024