Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Hinweise für Leverkusen
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
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Ansprechpartner
Apothekenaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-5301
E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt:
1. ein Ausweisdokument und
2. die eidesstattliche Versicherung.
Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Krankenhausapotheke benötigt:
1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
2. ein Lebenslauf sowie ein tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apotheker*in,
3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,
3. die Approbationsurkunde,
4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,
5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate),
6. ggf. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),
7. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren oder Bußgeldverfahren und
8. die eidesstattliche Versicherung.
Zusätzlich werden Angaben zu den Räumlichkeiten der Krankenhausapotheke benötigt:
1. ein Mietvertrag oder
2. ein Untermietvertrag oder
3. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und
4. die Nutzflächenbeschreibung.
Bei einem Trägerwechsel werden folgende Unterlagen benötigt:
1. ein Ausweisdokument der Trägerschaft und
2. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person.
Formulare
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Voraussetzungen
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Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz (ApoG) erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Fristen
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Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26.08.2024
Stichwörter
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