Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Apothekenbetriebserlaubnis

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder als Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständige Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_26673efb3be18035b6e2caf1ef7c420a

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstr. 9_11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 028412021122

    E-Mail: torsten.wessel@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Koordinationsbereichsleitung

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Apothekenbetriebserlaubnis

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Apothekerin oder einen Apotheker anstellen, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt
    • Nachweise über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume für Krankenhausapotheken

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    • First, you should contact your competent authority to describe your project and discuss the scope of the documents to be submitted.
    • Next, submit a complete written application.
    • Your application will be reviewed by the competent authority.
    • If necessary, the competent authority will request further documents.
    • If the requirements of the Pharmacy Act are met, you will be issued an operating license.
    • Pharmacy operations may only commence after an acceptance inspection by the competent authority.

    Fristen

    Den Betrieb Ihrer Krankenhausapotheke dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat.

    Bearbeitungsdauer

    Different regulations in the countries.

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Hauptapotheke: 950,00€
    • Haupt- und 1 Filialapotheke: 1.550,00€
    • Haupt- und 2 Filialapotheke: 2.150,00€
    • Haupt- und 3 Filialapotheke: 2.500,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Die Antragsunterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin dem Fachdienst Gesundheitswesen vollständig vorliegen.

    Anschrift Antragsunterlagen:

    Kreis Wesel
    Der Landrat
    Fachdienst Gesundheitswesen
    Amtsapotheker
    Mühlenstr. 9 - 11
    47441 Moers

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de