Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis
Hinweise für Viersen
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung übernimmt Aufgaben, die der Arzneimittelsicherheit beziehungsweise dem Verbraucherschutz dienen. Grundlage der Tätigkeiten bilden u. a. das Arzneimittel-, Apotheken-, Betäubungsmittel- und Chemikaliengesetz sowie das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW.
Arzneimittelsicherheit in Apotheken und im Einzelhandel
Zu den Aufgaben gehört die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in den Betrieben, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben (z. B. Apotheken, Drogeriemärkte, Einzelhändler), sowie von Einrichtungen, die mit Arzneimittel umgehen (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime). Dazu werden die einzelnen Betriebe aufgesucht und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben überprüft.
Erteilung von Erlaubnissen
Zudem werden eine Reihe von Erlaubnissen für Apotheken geprüft und erteilt, z. B.:
- Beantragung der Betriebserlaubnis einer Apotheke
- Beantragung der Betriebserlaubnis mehrerer Apotheken
- Beantragung Versandhandel
- Beantragung Großhandelserlaubnis für Apotheken
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel (z. B. starke Schmerzmittel), die ein besonderes Suchtpotenzial haben. Daher gelten für Betäubungsmitteln strenge gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften regeln die Herstellung, den Handel sowie die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Betäubungsmittelverkehr wird daher entsprechend überwacht.
Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Es werden die Bescheinigungen von Betäubungsmitteln auf Auslandreisen beglaubigt weitere Informationen finden sie unter Links.
Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel
Ebenso wie Arzneimittel unterliegen auch die Gefahrstoffe im Einzelhandel der Überwachung (z. B. Lampenöle, Zement, Farben und Lacke).
Aktuelle Informationen zum Handel mit Chemikalien siehe unter Link "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW - Chemikaliensicherheit"
Weitere Aufgaben
Daten des Arzneimittelgebrauchs werden analysiert und bewertet. Ziel ist es, die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken.
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
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Ansprechpartner
53/1 Verwaltung Gesundheitsdienst, Apothekenwesen, Kommunale Gesundheitskonferenz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
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Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Formulare
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Voraussetzungen
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Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Fristen
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Gebührenerhebung nach den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Satzung des Kreises Viersen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Gesundheitsamtes nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020
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