Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Hinweise für Krefeld
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
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Ansprechpartner
Stadt Krefeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 028412021122
E-Mail: torsten.wessel@kreis-wesel.de
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E-Mail: torsten.wessel@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
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Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Formulare
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Voraussetzungen
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Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Fristen
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Kosten
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Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020