Energieausweis

    Energieausweis

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Wir informieren zu den Themen Energetische Gebäudesanierung, Energieausweis sowie zu unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Wir nennen weitere konkrete Ansprechpartner in Gelsenkirchen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/2 Koordinierungsstelle Klima

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091694202

    E-Mail: kirsten.sassning@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Gültigkeit: 10 Jahre - eine Verlängerung ist nicht möglich

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Sie müssen den Energieausweis vorgelegen, wenn Sie das Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.

    Eigentümern, Verkäufern oder Vermietern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de