Kinderreisepass
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Änderung zu Kinderreisepässen
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert hierzu
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Ebenso ist für die Einreise eines Kindes in einen anderen Staat ein Reisedokument erforderlich.
Möglichkeiten
- Ausstellung eines Kinderreisepasses (bis 31.12.2023)
- Ausstellung eines Reisepasses
- Ausstellung eines Personalausweises
Die Passbehörde erteilt keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.
Sie finden Hinweise zu den Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt.
Antragsteller*in
- Der Antrag auf Ausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung eines (Kinder-)Reisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden (gemeinsames Sorgerecht).
- Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen Antrag und Pass selbst unterschreiben.
- Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, wird die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis benötigt.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts sollte bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Gültigkeitsdauer
- Ein Jahr
- Der Pass gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
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Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
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Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dortmund
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PassG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024