Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Lübbecke

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. 

    Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

    Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
    Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.

    Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_29e60530d9191af141b1ab07ef28a851

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.2.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    de.regioit.liferay.vr.portlet.bisview.model.adt.AdtBis2017$AdtTextmodul@514754ed

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    • die Erst-/Neuausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €
    • die Verlängerung oder Bildaktualisierung beträgt 6,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    de.regioit.liferay.vr.portlet.bisview.model.adt.AdtBis2017$AdtTextmodul@13bf2228

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de