Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Hinweise für Espelkamp
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
- Kinder, die ins Ausland außerhalb der EU verreisen, benötigen einen biometrischen Reisepass (elektronisch mit Chip).
- Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp berät bei offenen Fragen. Ansonsten finden Sie Informationen zum Reisepass für Kinder auf der Website des BMI.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Seit dem 01.01.2024 sind für einen Reisepass für Kinder 37,50 Euro zu zahlen. Damit wird das Ausweisdokument zwar teurer, bietet aber den Vorteil der weltweiten Gültigkeit.
Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 Euro. Dieser gilt dann 6 Jahre.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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