Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Ein Kinderreisepass kann vor Ablauf für ein weiteres Jahr verlängert werden (bis maximal 12. Lebensjahr), wenn eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.
Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei gemeinsam zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Einverständniserklärung und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen. In Zweifelsfällen ist die Vorlage eines Nachweises über das alleinige Sorgerecht notwendig.
Das Kind und wenigstens ein sorgeberechtigter Elternteil müssen bei der Beantragung grundsätzlich persönlich (mit Termin) erscheinen.
Für einen Termin rufen Sie uns an.
Wichtiger Hinweis: Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes (siehe die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes).
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten der antragstellenden Person(en)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten (bei alleiniger Antragstellung eines Erziehungsberechtigten)
- in besonderen Fällen der Nachweis über den Besitz des alleinigen Sorgerechts
- wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Von der Biometrie des Bildes kann bei Kindern unter 10 Jahren in einigen Punkten abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.
Formular:
Bei gemeinsamen Sorgerecht genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird.
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
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Paßgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/index.html
Lichtbild und Gebühren
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/index.html
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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grundsätzlich innerhalb einer Woche oder nach Absprache
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen jedes Landes erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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