Kinderreisepass VerlängerungOnline erledigen

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Spenge

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe".
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    Hinweise
    • Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.
    • Der Kinderreisepass kann nur verlängert werden, wenn dieser noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass komplett frei ist. Andernfalls muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
    • Wenn das Kind 10 Jahre alt ist, muss es selber unterschreiben.
    • Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2192b245e4b1b206475898980b0056c5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
    • alter Kinderausweis/Kinderreisepass des Kindes (falls vorhanden),
    • Geburts-/Abstammungsurkunde,
    • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten (bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich den Sorgerechtsnachweis),
    • die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (schriftlich),
    • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk), 
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild,
      • Anforderungen an das Lichtbild:
        Schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Von der Biometrietauglichkeit kann bei Kindern unter 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühren werden erhoben
    • die Erst-/Neuausstellung des Kinderreisepasses in Höhe von 13,00 Euro
    • die Verlängerung oder Bildaktualisierung in Höhe von 6,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Informationen zum Sorgerecht:
    1. Bei verheirateten Eltern:
      Bei Eheleuten sind beide Eltern sorgeberechtigt und müssen somit bei der Beantragung von Kinderreisepässen, Personalausweisen (wenn das Kind unter 16 ist) und bei der Beantragung von Reisepässen (Kind unter 18 Jahren) persönlich bei uns vorsprechen. Kann nur ein Elternteil den Kinderreisepass beantragen, gilt das gleiche wie unter Nr. 5.

    2. Verheiratete, aber dauernd getrennt lebende Eltern:
      Bei Eheleuten, die getrennt leben und noch beide das Sorgerecht haben, gilt diese Vorschrift auch.

    3. Geschiedene Eltern:
      Bei geschiedenen Eltern, mit gemeinsamer Sorge, gilt die o. g. Vorschrift auch.

    4. Sorgerechtsbeschluss:
      Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss er/sie dies nachweisen und uns den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluß im Original vorlegen. Die sorgeberechtigte Person kann daraufhin den Reisepass für das Kind (für den Personalausweis und den Reisepass muß das Kind auch anwesend sein) allein beantragen.

    5. Wenn sich ein sorgeberechtigter Partner im Ausland oder in einer anderen Stadt im Inland befindet:
      Sollte es einem sorgeberechtigten Partner nicht möglich sein, bei uns vorbeizukommen, da er sich im Ausland oder in einer anderen Stadt in Deutschland befindet, so kann er eine formlose Einverständniserklärung schreiben. Diese Erklärung sollte den Namen und das Geburtsdatum des Kindes enthalten und erklärt werden, dass er/sie mit der Beantragung/Verlängerung einverstanden ist. Der Personalausweis des nicht anwesenden Elternteils (oder zumindest eine Kopie davon) muss bei Beantragung vorgelegt werden.

    6. Bei Vormundschaft:
      Besteht eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine benannte Person, muß eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de