Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Für Deutsche im Alter bis zu 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Bei der Ausstellung müssen beide Elternteile und das entsprechende Kind erscheinen. Die Elternteile müssen sich ausweisen können. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Sofern ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen kann, besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Ausstellung des Kinderreisepasses mit dem Vordruck, den Sie unter Formulare finden, zu erteilen.

    Der Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe sind mit anzugeben.

    Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von 1Jahr ausgestellt. Die max. Gültigkeit besteht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Kinderreisepässe können verlängert werden, sofern sie noch gültig sind.

    Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Säugling oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.

    Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9bcfd5c83d4453245260d133e405d080

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:

    • bei erstmaliger Beantragung in Rheda-Wiedenbrück Vorlage der Geburtsurkunde
    • 1 aktuelles Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe
      Wahlweise kann im Bürgerbüro Rheda für Personen ab einer Körpergröße von 1,40 m ein Lichtbild an einem Fototerminal digital aufgenommen werden, welches nur für Ausweisdokumente genutzt werden kann. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 6,00 € an.
    • Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile
    • Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
    • Falls vorhanden alte Dokumente des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Neuaustellung eines Kinderreisepasses: 13,00€

    Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses: 6,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Alle Kinder benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument. Eintragungen in den Pass der Eltern sind nicht zulässig.
    • Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de