Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Für Deutsche im Alter bis zu 12 Jahren kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Bei der Ausstellung müssen beide Elternteile und das entsprechende Kind erscheinen. Die Elternteile müssen sich ausweisen können. Allein Sorgeberechtigte müssen über die Sorgeberechtigung einen Nachweis mitbringen. Sofern ein Elternteil nicht persönlich im Bürgerbüro erscheinen kann, besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Ausstellung des Kinderreisepasses mit dem Vordruck, den Sie unter Formulare finden, zu erteilen.
Der Kinderreisepass wird mit einem Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe unabhängig vom Alter des Kindes ausgestellt. Die Größe des Kindes und die Augenfarbe sind mit anzugeben.
Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeit von 1Jahr ausgestellt. Die max. Gültigkeit besteht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Kinderreisepässe können verlängert werden, sofern sie noch gültig sind.
Wurde bereits ein Kinderreisepass für ein Säugling oder ein Kleinkind mit einem Lichtbild ausgestellt, kann später ein aktuelles Lichtbild eingebracht werden. Dabei kann die Größe des Kindes und die Augenfarbe berichtigt werden.
Bei Kindern ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht Unterschriftspflicht.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
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Telefon Festnetz: 05242 963-231
Fax: 05242 963-393
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 9040-90
Fax: 05242 9040-91
erforderliche Unterlagen
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Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:
- bei erstmaliger Beantragung in Rheda-Wiedenbrück Vorlage der Geburtsurkunde
- 1 aktuelles Lichtbild entsprechend der Foto-Mustertafel für Reisepässe
Wahlweise kann im Bürgerbüro Rheda für Personen ab einer Körpergröße von 1,40 m ein Lichtbild an einem Fototerminal digital aufgenommen werden, welches nur für Ausweisdokumente genutzt werden kann. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 6,00 € an. - Personalausweis bzw. Reisepass beider Elternteile
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
- Falls vorhanden alte Dokumente des Kindes
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Neuaustellung eines Kinderreisepasses: 13,00€
Verlängerung/Aktualisierung eines Kinderreisepasses: 6,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Weitere Informationen
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- Alle Kinder benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument. Eintragungen in den Pass der Eltern sind nicht zulässig.
- Die Einreisebestimmungen aller Länder finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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