Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Emsdetten

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

    Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.

    Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.

    Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
    Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

    Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
    Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.

    Antragsberechtigte:
    Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
    Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.

    In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.

    Gültigkeitsdauer:
    1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.

    Hinweis:

    Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft. Auch die Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen ist dann nicht mehr möglich.  Ab dem 01.01.2024 können nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
    • Einverständniserklärung (siehe unten)
    • 1 biometrietaugliches Passfoto
    • Geburtsurkunde der Kinder

    Formulare

    Hinweise für Emsdetten

    Voraussetzungen

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    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Emsdetten

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Emsdetten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten

    Kosten

    Hinweise für Emsdetten

    • Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
    • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Emsdetten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de