Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Coesfeld

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Jeder Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten.

    Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?

    Der Kinderpass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Wer stellt den Antrag ?

    Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.

    Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

    Sollten die Eltern getrenntleben, so ist nur die Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreters (Mutter oder Vater) notwendig, bei der das Kind gemeldet ist.

    Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

    Das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.

    Informationen an Eltern zum KInderreisepass

    Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Terminbuchung Bürgerbüro

    Terminbuchungs-Seite öffnen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4c6db5e7942f57f88847a843f8f6fa91

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Coesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 8

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 939-1000

    Fax: 02541 939-7510

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • Geburts- oder Abstammungsurkunde
    • Personalausweis der Antragsteller (siehe oben)
    • 1 aktuelles Lichtbild
    • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (z. B. durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit z. B. durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung etc. nachgewiesen werden

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Was kostet ein Kinderreisepass?

    13,00 €, die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de