Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Hinweise für Radevormwald
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Antragstellung:
Beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen gemeinsam den Antrag unter Vorlage ihrer Ausweispapiere oder anderer zur Erkennung geeigneter Dokumente wegen der erforderlichen Unterschriften persönlich beim Servicebüro stellen.
Kinder müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen sie den Kinderreisepass bei Antragstellung unterschreiben.
Lichtbild:
Es besteht Lichtbildpflicht, unabhängig vom Alter des Kindes.
Gültigkeit des Dokumentes: ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
Kinder können nicht in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen in die EU) zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sofern vorhanden, ist der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mitzubringen.
Bitte die Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild, lt.den EU-Richtlinien "ICAO", des Kindes mitbringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 13,00 €, bei Antragstellung zu entrichten
Die Gebühr für eine Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024