Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Hinweise für Engelskirchen
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt. Da das Rathaus der Gemeinde Engelskirchen zwischen den Feiertagen geschlossen ist, kann letztmalig am 23.12.2023 ein Kinderreisepass beantragt werden.
Ab 2024 können für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe beantragt werden. Beachten Sie unbedingt die Bearbeitungs- und Lieferzeiten von ca. 2-3 Wochen für den Personalausweis und von ca. 4-6 Wochen für den Reisepass.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Geburtsurkunde des Kindes
- das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein
- eventuell bereits vorhandener Kinderausweis/Kinderreisepass
- Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.
- biometrisches Passfoto mit hellem Hintergrund 35 x 45mm (nicht älter als 6 Monate)
Sollte sich das Aussehen eines Kindes während der Gültigkeitsdauer des Passes stark verändern, kann jederzeit ein neues Passbild angebracht werden.
Die Anforderungen an biometrische Passbilder können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html
Liegen bei der Beantragung des Kinderreisepasses alle erforderlichen Unterlagen vor, kann dieser direkt ausgestellt und mitgenommen werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Ausstellung: 13,00 €
Verlängerung und Änderungen: 6,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeit:
- 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
- mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024