Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Hinweise für Baesweiler

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Kinderreisepass

    Seit dem 01.01.2024 sind Neuausstellung und Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.

    Anstelle des Kinderreisepasses können Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden.

    Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen finden Sie unter:

    Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.

    Wichtig:

    Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.

    Die kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c784028338372f795f03ea3a47580f66

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

    Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de