Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2024 sind Neuausstellung und Verlängerung/Aktualisierung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich.
Anstelle des Kinderreisepasses können Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden.
Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen finden Sie unter:
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.
Wichtig:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Die kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Baesweiler
Formulare
Hinweise für Baesweiler
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baesweiler
Verfahrensablauf
Hinweise für Baesweiler
Fristen
Hinweise für Baesweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Baesweiler
Kosten
Hinweise für Baesweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baesweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler