Kinderreisepass
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Moers
Die Neuausstellung und Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 31.12.2023 nicht mehr möglich. Sollte ein Ausweisdokument benötigt werden, können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen finden Sie unter
- Personalausweise
- Reisepass
oder der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
04.2 Fachdienst - Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-648 und 201-653
E-Mail: Buergerservice@Moers.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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