Kinderreisepass Ausstellung
Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.
Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Kinder erhalten ab sofort auf Antrag einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: BMI Information
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Auch eine Berichtigung des Wohnortes, der Augenfarbe oder der Größe sind unzulässig.
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für Personalausweise ca. 2-3 Wochen und Reisepässe ca. 4 Wochen und länger betragen kann.
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- weggefallen: 0,00€
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024