Kinderreisepass Verlängerung

    Kinderreisepass Ausstellung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Kinder erhalten ab sofort auf Antrag einen Personalausweis oder einen Reisepass.

    Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: BMI Information

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

    Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Auch eine Berichtigung des Wohnortes, der Augenfarbe oder der Größe sind unzulässig.

    Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für Personalausweise ca. 2-3 Wochen und Reisepässe ca. 4 Wochen  und länger betragen kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • weggefallen: 0,00€
    • weggefallen: 0,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de