Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für selbstgenutzte Baudenkmäler. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Die Erteilung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
- Kostenaufstellung nach Gewerken oder Ausführungsdatum als Excel-Datei
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
Formulare
Hinweise für Lübbecke
Voraussetzungen
Hinweise für Lübbecke
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
Fristen
Hinweise für Lübbecke
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübbecke
Kosten
Hinweise für Lübbecke
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübbecke
Weitere Informationen
Hinweise für Lübbecke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen