Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Hinweise für Königswinter
Beschreibung
Hinweise für Königswinter
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Königswinter
- ausgefülltes Antragsformular
- Anlage zum Antragsformular in elektronischer Form
- Belege für die Aufwendungen im Original (Rechnungen, Quittungen u.ä.)
Formulare
Hinweise für Königswinter
Voraussetzungen
Hinweise für Königswinter
Rechtsgrundlage(n)
§§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG),
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Königswinter
Fristen
Hinweise für Königswinter
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Königswinter
Kosten
Hinweise für Königswinter
Gemäß Tarifstelle 4a.2 der Verwaltungsgebührenordnung:
- 1 v. H. der bescheinigten Aufwendungen bis 250.000 Euro
- ggf. zuzüglich 0,5 v. H. der über 250.000 Euro bescheinigten Aufwendungen
- ggf. zuzüglich 0,25 v. H. der über 50.000 Euro bescheinigten Aufwendungen
- jedoch insgesamt höchsten 25.000 Euro
Gemäß Tarifstelle 4a.2.1 der Verwaltungsgebührenordnung ergehen Bescheinigungen für bescheinigungsfähige Aufwendungen bis zu 5.000 Euro gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Königswinter
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Königswinter