Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Für Baudenkmäler können Eigentümer*innen Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.
Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Erläuterung der Baumaßnahme oder Baumaßnahmen
Umfassende Darstellung der Arbeiten einschließlich Fotos - Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
- Zusammenstellung der Originalrechnungen
Nach Gewerken sortiert mit Angabe der beauftragten Firma oder Firmen, der erbrachten Leistungen, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag - Gegebenenfalls erhaltener öffentlicher Zuschuss
Mit Angabe des Auszahlungsdatums und der Höhe des Zuschusses - Schriftliche Vollmacht
Im Falle einer Vertretung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung entstehen Gebühren zwischen 20 und 100 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen