Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen

    Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Für Baudenkmäler können Eigentümer*innen Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.

    Das Gebäude muss in der Denkmalliste eingetragen sein oder gemäß § 4 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) als vorläufig eingetragen gelten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f39366b04032c1819c392ddf4e98c306

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-22318

    Fax: 0221 / 221-22293

    E-Mail: stadtkonservator@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Erläuterung der Baumaßnahme oder Baumaßnahmen
      Umfassende Darstellung der Arbeiten einschließlich Fotos
    • Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
    • Zusammenstellung der Originalrechnungen
      Nach Gewerken sortiert mit Angabe der beauftragten Firma oder Firmen, der erbrachten Leistungen, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag
    • Gegebenenfalls erhaltener öffentlicher Zuschuss
      Mit Angabe des Auszahlungsdatums und der Höhe des Zuschusses
    • Schriftliche Vollmacht
      Im Falle einer Vertretung

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    • Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung entstehen Gebühren zwischen 20 und 100 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de