StandplatzgenehmigungOnline erledigen

    Standplatz

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Der Fachbereich verwaltet die Wochenmärkte und weist Standplätze auf den Märkten zu.

    Die gesamte Überwachung der Märkte obliegt diesem Bereich einschließlich der lebensmittelhygienischen Kontrollen, Preisauszeichnung, Abschleppen von Fahrzeugen, die den Marktaufbau behindern.

    Ein Verzeichnis über alle Herner Wochenmärkte mit weiteren Informationen --> siehe unter Downloads

    Voraussetzungen:

    Händler können auf den Wochenmärkten der Stadt Herne ihre Waren (Warenangebot entsprechend der Gewerbeordnung und der Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr) feilbieten, entweder als Tagesstand oder als Dauerverkaufseinrichtung.

    Wenn geparkte Fahrzeuge auf den Marktplätzen den Marktaufbau behindern, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt. Es besteht ein Halteverbot auf den Marktplätzen an allen Markttagen in der Zeit von 6 bis 15 Uhr. Dieses Halteverbot besteht ebenfalls bei vorverlegten Märkten, das heißt: fällt ein Markttag auf einen Feiertag, so wird der Markt an dem Tag vor dem Feiertag abgehalten.

    Kosten:

    Marktstandsgebühren:

    Tagesstand = 3,60 Euro; Dauerstand = 2,60 Euro

    pro angefangenem Quadratmeter / Mindesttiefe 2,5 Meter

    Stromgebühren:

    Es gilt der zum jeweiligen Abrechnungszeitraum gültige Tarif. 

    Alle Gebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

    Abschleppkosten:

    Die Kosten variieren je nach Abschleppuhrzeit. Hinzu kommen immer Verwaltungsgebühren in Höhe von 87,50 Euro.

    Die Stadt Herne arbeitet aktuell zusammen mit dem Abschleppdienst:

    Matena GmbH

    Emschermulde 3, 45891 Gelsenkirchen

    Tel. 0209 977 2222

    https://www.strassendienst-matena.com

     

    Wichtige Hinweise:

    Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt durch den Marktmeister direkt vor Ort auf dem jeweiligen Markt.

    Die Marktstandsgebühren werden direkt in bar (von den Tageshändlern) vom Marktmeister kassiert.

    Anträge auf eine Dauerverkaufserlaubnis sind ebenfalls beim Marktmeister zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular wird dann vom Marktmeister ausgehändigt bzw. siehe unter Downloads.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2eb3826ca2ec46cf9fe7331ae9853763

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 44 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    Fax: 02323 161233-9279

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

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