Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung

    Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Das Robert-Koch-Institut hat in Falldefinitionen festgelegt, wann der Kreis Soest welchen Krankheitserreger oder welche Erkrankung an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) weiterleiten muss. Im LZG werden alle Einzelmeldungen aus den Gesundheitsämtern Nordrhein-Westfalens zusammengefasst und an das Robert Koch-Institut in Berlin weitergeleitet. Krankheitshäufungen, sei es örtlich oder auch überregional, können so schnell erkannt werden.

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

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    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de