Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung

    vorgesehen zum Löschen - Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, welche Krankheitserreger und in welcher Form diese an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Demnach sind bei einem Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung sowohl der behandelnde Arzt als auch das den Erreger nachweisende Labor zu einer Meldung verpflichtet. Um eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, führt die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach Erhalt der Meldung umfangreiche Ermittlungen durch und empfiehlt entsprechende  Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine Meldung der Erkrankung/des Erregers über die zuständige Landesbehörde an das RKI.

    Weiterhin berät die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten Bürger/innen und Einrichtungen über Infektionsrisiken sowie die Möglichkeiten der Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung.

    Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts. Ein Meldeformular für Ärzte/innen und Einrichtungsleiter zur Meldung einer meldepflichtigen Erkrankung finden Sie unter "Dokumente".

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

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    Deutsch

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