Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
An Samstagen während der Ferienreisezeit, also vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit folgenden Fahrzeuge fahren:
Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
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Kopie KFZ Schein vom LKW/Zugfahrzeug
Formulare
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Voraussetzungen
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Ihr Wohnsitz beziehungsweise der Firmensitz muss in Rheda-Wiedenbrück sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.
Fristen
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Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen
Bearbeitungsdauer
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5 Tage
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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