Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

    Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    An Samstagen während der Ferienreisezeit, also vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, gelten für bestimmte Autobahnen und Bundesstraßen besondere Einschränkungen. An diesen Samstagen dürfen Sie zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit folgenden Fahrzeuge fahren:

    Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder LKW mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

    Eine Ausnahmegenehmigung können Sie dann beantragen, wenn Sie aus zwingenden Gründen keine Ausweichroute nutzen können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05ad3a465af25295b73f192b13a58b99

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Kopie KFZ Schein vom LKW/Zugfahrzeug

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ihr Wohnsitz beziehungsweise der Firmensitz muss in Rheda-Wiedenbrück sein.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.

    Fristen

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    Der Antrag ist 2 Wochen vor Fahrtantritt einzureichen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    5 Tage

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de