Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie in der Ferienreisezeit
Unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienreisezeit fallen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Zusätzlich verbietet die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) in der Zeit vom 01.07. - 31.08. jeden Jahres an allen Samstagen das Befahren bestimmter Autobahnteilstücke.
Formulare & Broschüren:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 1 Ferienreiseverordnung
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Ansprechpartner
Erlaubnisse nach der StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6291
erforderliche Unterlagen
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- förmlicher Antrag (s.u. Formulare)
- Bescheinigung über Notwendigkeit der Sonn- und Feiertagsfahrten (z.B. durch Auftraggeber)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren variieren je Sachverhalt zwischen 61,00 EUR bis 368,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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