Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz BescheinigungOnline erledigen

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Personen, die gewerbsmäßig nachfolgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen

    • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
    • Eiprodukte
    • Säuglings- oder Kleinkindnahrung
    • Speiseeis oder Speiseeishalberzeugnisse
    • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
    • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
    • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

    und dabei mit ihnen

    • direkt (mit der Hand) oder
    • indirekt über Bedarfsgegenstände (beispielsweise Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder
    • in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,

    benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt.

    Eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt wird neben den gewerbsmäßigen Tätigkeiten, auch für folgende Tätigkeiten benötigt, bei denen die oben aufgeführten Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden:

    • ehrenamtliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Essenausgabe für Bedürftige
    • Tätigkeiten im Rahmen öffentlich zugänglicher, größerer Straßenfeste, Sommerfeste, Trödelmärkte, Vereinsveranstaltungen, Wochenend- oder Ferienlager, wenn die Tätigkeit wiederkehrend mindestens 1 x im Jahr oder über mindestens 3 Tage Dauer durchgeführt wird.

    Absolviert Ihr Kind über die Schule ein Praktikum im Bereich der Lebensmittelzubereitung bzw. des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie, ist eine Belehrung ebenfalls erforderlich. Diese Belehrung ist auch notwendig, wenn Ihr Kind bei der Zubereitung des Schulfrühstücks oder zum Verkauf im Schulkiosk tätig wird.

     

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    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Ärztlicher Dienst (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheit (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
    • Einwilligung für Minderjährige, sofern die/der Belehrte unter 16 Jahren alt ist

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    • Erstbelehrung 25,00 EURO

      Als Zahlungsmethoden stehen Ihnen Paypal, Giropay und Paydirekt zur Verfügung. Eine Quittung erhalten Sie nach der Zahlung per E-Mail.

    • Zweitausfertigung der Bescheinigung 10,00 EURO

    Bei einer bereits erfolgten Belehrung durch das Gesundheitsamt des Kreises Herford kann eine Zweitschrift der Bescheinigung ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich für eine Zweitschrift per Kontaktformular an das Gesundheitsamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de