Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz BescheinigungOnline erledigen

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Wer beruflich und/oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Referat Gesundheit.

    Die Belehrungen finden in der Regel online statt.
    Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt.
    Sie können sich direkt beim externen Dienstleister für die Online-Belehrung anmelden.

    Alle weiteren Informationen zur Online-Belehrung finden Sie in unserem FAQ.

    Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.

    Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit.

    Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein schulisches Praktikum oder für Ihre Tätigkeit bei der Stadt Gelsenkirchen benötigen, melden Sie sich bitte zu einer Präsenz-Belehrung im Referat Gesundheit unter der Rufnummer 169-2924 an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9da13a2866892a87b971828f42343803

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Kurt-Schumacher-Straße 4 - Referat 53/5 - Verwaltung, Querschnitt und Medizinalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 4

    45881 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    • gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oder
      Personalausweis)

    Formulare

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Vor der Belehrung müssen Sie unbedingt einen Termin vereinbaren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Fristen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen

    25,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de