Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Wer beruflich und/oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Referat Gesundheit.
Die Belehrungen finden in der Regel online statt.
Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag der Stadt Gelsenkirchen durchgeführt.
Sie können sich direkt beim externen Dienstleister für die Online-Belehrung anmelden.
Alle weiteren Informationen zur Online-Belehrung finden Sie in unserem FAQ.
Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.
Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Bescheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit.
Sollten Sie die Belehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder ein schulisches Praktikum oder für Ihre Tätigkeit bei der Stadt Gelsenkirchen benötigen, melden Sie sich bitte zu einer Präsenz-Belehrung im Referat Gesundheit unter der Rufnummer 169-2924 an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Dienstgebäude Kurt-Schumacher-Straße 4 - Referat 53/5 - Verwaltung, Querschnitt und Medizinalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: belehrungen@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
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- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (Reisepass oder
Personalausweis)
Formulare
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Voraussetzungen
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Vor der Belehrung müssen Sie unbedingt einen Termin vereinbaren.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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25,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022
Stichwörter
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