Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG.

     

    Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet Ihnen den Service einer ortsunabhängigen Online- Belehrung auf der Internetseite an.

     

    Dieser besondere technische Online-Service beinhaltet die jederzeit ableistbare Belehrung im Rahmen der Internetkommunikation.

     

    Weitere wichtige Hinweise:

    • Kosten 25€
    • Online Zahlungsmöglichkeiten Paypal oder giropay
    • Barzahlung oder EC- Kartenzahlung ist vor Ort möglich am Empfang des Gesundheitsamtes Aachen, Trierer Str. 1, 52078 Aachen    
      (Eingang im EG der Aachen Arkaden -Mall)                   
      Dort erhalten Sie am nächsten Werktag nach der Teilnnahme an der Online- Belehrung und Ihrer Bezahlung die Belehrungsbescheinigung zu folgenden Zeiten:            
      Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
      Freitag                             von 08:00Uhr bis 12:00 Uhr

     

    Abschrift einer Belehrungsbescheinigung:
    Bei Verlust einer Bescheinigung kann eine Abschrift erstellt werden;

    Kosten 10 €

    Abholung am Empfang des Gesundheitsamtes während der regulären Öffnungszeiten





    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4925befb7e3e1175be23eb807dd325d1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Belehrung für den Lebensmittelbereich gem. §§ 42,43 IfSG

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de