Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Bescheinigung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder weiß, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucherinnen und Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden. Die Bescheinigung erhalten Sie in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach einer mündlichen und schriftlichen Belehrung.
Achtung (17.02.2022): Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt nun vollständig online.
Onlinebelehrung - Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Hinweise für Kleve
Fristen
Hinweise für Kleve
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kleve
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Weitere Informationen
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Kleve