Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Bescheinigung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder weiß, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucherinnen und Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden. Die Bescheinigung erhalten Sie in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach einer mündlichen und schriftlichen Belehrung.

     

    Achtung (17.02.2022): Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt nun vollständig online.

    Onlinebelehrung - Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_013f118602bd86e89cc89c454c0b5dd6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühr Die Gebühren für die Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz sind gestaffelt und bei der zuständigen Kontaktperson nachzufragen. Bei einer Online Anmeldung wird Ihnen in der Bestätigungsmail die Höhe der Gebühr mitgeteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de