Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung lange Beförderungen (> 8 Stunden)

    Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte für lange Beförderungen (> 8 Stunden) beantragen

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    nicht angegeben

    Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise Kleintransporter, LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Wirbeltieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern (Eine nationale Ausnahme besteht nur für Zucht- und Nutztiere) und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. 

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_024d775aea43b0bd9b61f9ecabc873d5

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214406 39 01

    Fax: 0214406 39 02

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3901

    E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: 

    1. Ausweisdokument,
    2. Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution,
    3. Angaben über das Transportmittel,
    4. Fahrzeugschein,
    5. TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels,
    6. TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems,
    7. Datennachweis des Navigationssystems,
    8. Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben,
    9. Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben.
    10. Nachweis über die ermittelte Leistung des Lüftungssystems durch einen Sachverständigen.
    11. Erklärung, dass das Transportmittel den technischen Vorschriften gemäß Anhang I Kapitel II (alle Tiere) und VI (zusätzlich bei Nutztieren inkl. Pferde aber ausgenommen Geflügel) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 genügt.

    Hinweis: Die Anforderungen an die technische Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Navigationssystem gemäß Art. 6 Abs. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beziehen sich nur auf Nutztiere (ausgenommen Geflügel und registrierte Pferde).

    Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. 

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung  als Transportunternehmen für lange Beförderungen gemäß EU Tierschutztransportverordnung. 

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de