Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte für lange Beförderungen (> 8 Stunden) beantragen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise Kleintransporter, LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Wirbeltieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern (Eine nationale Ausnahme besteht nur für Zucht- und Nutztiere) und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.
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Ansprechpartner
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3901
E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Ausweisdokument,
- Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution,
- Angaben über das Transportmittel,
- Fahrzeugschein,
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels,
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems,
- Datennachweis des Navigationssystems,
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben,
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben.
- Nachweis über die ermittelte Leistung des Lüftungssystems durch einen Sachverständigen.
- Erklärung, dass das Transportmittel den technischen Vorschriften gemäß Anhang I Kapitel II (alle Tiere) und VI (zusätzlich bei Nutztieren inkl. Pferde aber ausgenommen Geflügel) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 genügt.
Hinweis: Die Anforderungen an die technische Ausstattung des Fahrzeugs mit einem Navigationssystem gemäß Art. 6 Abs. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 beziehen sich nur auf Nutztiere (ausgenommen Geflügel und registrierte Pferde).
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Wenn Sie gewerblich Tiertransporte durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Transportunternehmen für lange Beförderungen gemäß EU Tierschutztransportverordnung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie das Transportmittel einsetzen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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