Transportunternehmen für Tiertransporte Zulassung lange Beförderungen (> 8 Stunden)

    Tiertransporte, Tierschutztransportverordnung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) gilt grundsätzlich für den Transport aller Tiere, ausgenommen bei Heimtieren, die von einer

    Die Regelungen betreffen:

    • Transportfahrzeuge (z.B. Ausstattung, Ladedichte),
    • Transportbehältnisse,
    • Treiben von Tieren,
    • Verladen von Tieren,
    • Zeitdauer des Transports,
    • Versorgung und Betreuung der Tiere während des Transports.

    Für gewerbsmäßige Transporte von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen oder Geflügel benötigen Fahrende und Betreuende einen  Befähigungsnachweis . Er wird von der Tierschutzbehörde des Wohnortes aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung oder Schulung für die betreffenden Tierarten ausgestellt.

    Transportunternehmen bedürfen der behördlichen Zulassung. Darüber hinaus müssen Straßentransportmittel für lange Beförderungen besondere Anforderungen zur Zulassung erfüllen.

    Während der Tiertransporte, insbesondere jedoch während Langzeittransporten müssen verschiedene Dokumente und Unterlagen mitgeführt werden, die bei Kontrollen vorzulegen sind. Zu den Transportpapieren gehören je nach Transportdauer:

    • Fahrtenbuch
    • Befähigungsnachweis (s.o.)
    • Zulassungsnachweis

    Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden. Die diesbezüglichen Befugnisse der Behörde umfassen bei festgestellten Verstößen gegen die Tierschutztransportverordnung je nach Schweregrad Unterbrechung des Transportes, Rücksendung des Transportes, Abladen der Tiere zur Unterbringung und Versorgung, Schlachtung oder gar Tötung der Tiere.

    nicht angegeben

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    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Straße 4

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207 0

    Fax: 0281 207 7800

    E-Mail: VET.LM@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Straße 4

    46483 Wesel

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

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    erforderliche Unterlagen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de