Antrag KurzzeitkennzeichenOnline erledigen

    Kurzzeitkennzeichen beantragen

    Hinweise für Dortmund

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    Hinweise für Dortmund

    Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen

    Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden, wenn sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Weiterhin muss das Fahrzeug einen genehmigten Typ entsprechen (Betriebserlaubnis) oder eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug erteilt sein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, sind nur Fahrten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis einer Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk Dortmund oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk (BO, HA, EN, RE und UN) und zurück möglich. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.

    Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen können grundsätzlich ins EU-Ausland überführt werden. Voraussetzung ist, dass der EU-Partnerstaat, in den das Fahrzeug exportiert werden soll, deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkennt. Die Fahrten erfolgen insofern auf eigenes Risiko. Es wird eine Anfrage an das entsprechende Konsulat des Partnerstaates oder in Zweifelsfällen die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichns empfohlen. Es müssen geeignete Dokumente zur Erfassung der Fahrzeugdaten und eine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Liegt keine gültige Hauptuntersuchung vor, sind nur Fahrten im Zulassungsbezirk Dortmund zur Untersuchungsstelle und zurück erlaubt. Wurden bei der Untersuchung Mängel am Fahrzeug festgestellt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in einer nächstgelegenen geeigneten Werkstatt im Zulassungsbezirk Dortmund oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle-Eving - Bürgerdienste Eving

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    August-Wagner-Platz 2-4

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

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    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

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    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

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    Technisch geändert am 14.06.2024

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    Hörder Bahnhofstr. 16

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    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

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    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

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    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

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    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen kann für in Deutschland gemeldete Personen ausgegeben werden.

    Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 42 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Sofort

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    12,80 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de