vorgesehen zum Löschen - Antrag Kurzzeitkennzeichen
Hinweise für Alfter
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Bitte beachten Sie, dass Termine nur acht Tage im Voraus gebucht werden können. Falls Ihnen aktuell keine Termine angeboten werden, bedeutet dies lediglich, dass zur Zeit in den folgenden acht Tagen nichts frei ist. Der Rhein-Sieg-Kreis empfiehlt, immer mal wieder in das Buchungsportal reinzuschauen, da auch tagesaktuell regelmäßig zusätzliche Kontingente oder abgesagte Termine freigegeben werden. Die meisten Termine werden Ihnen morgens gegen 07:30 Uhr/ 08:00 Uhr angezeigt.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Termine für die Führerschein- und Zulassungsstelle aus logistischen Gründen separat gebucht werden müssen.
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Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02241 133-939
Fax: 02241 132-179
Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02225 9409
Fax: 02241 132-179
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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