Hundehaltung
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Hierfür hat jeder Halter und jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme schriftlich anzumelden.
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug in eine andere Gemeinde. In diesen Fällen ist der Hund innerhalb von 2 Wochen schriftlich bei der Stadt Petershagen abzumelden.
Denken Sie bitte daran, dass eine An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Umzug nicht automatisch erfolgt. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Achtung: Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Petershagen zwingend erforderlich!
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Petershagen
Fristen
Hinweise für Petershagen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Petershagen
Kosten
Hinweise für Petershagen
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- bei einem Hund: 60,00 €
- bei zwei Hunden: 70,00 € je Hund
- bei drei oder mehr Hunden: 80,00 € je Hund
Die Dienstleistung der An-, Ab- oder Ummeldung eines Hundes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
In bestimmten Fällen ist auf schriftlichen Antrag eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung möglich. Dazu zählt beispielsweise der Fall, dass Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde aus dem Tierheim Minden aufgenommen haben. Genaueres entnehmen Sie bitte §§ 3, 4 der Hundesteuersatzung.
Das Antragsformular zur Steuerermäßigung erhalten Sie im Steueramt der Stadt Petershagen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Petershagen