HundehaltungOnline erledigen

    Hundehaltung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Haltung von gefährlichen Hunden (z.B. American Staffordshire Terrier) und Hunden bestimmter Rasse (z.B. Rottweiler) ist erlaubnispflichtig. Erlaubnispflichtige Hunde dürfen nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht und Anleinpflicht außerhalb geschlossener Ortslagen kann bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Der Hundehalter/in muss nachweisen, dass keine Gefahr von dem Hund ausgeht. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung zu erbringen, die bei der Veterinärbehörde des Kreises Lippe durchzuführen ist.  Auch bei einer Befreiung sind die Hunde innerorts weiterhin anzuleinen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Formulare

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de