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    Hundehaltung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Die Haltung eines "großen Hundes" muss dem Ordnungsamt lediglich angezeigt werden. Eine Erlaubnis ist in der Regel nicht erforderlich.


    Eine Erlaubnis wird lediglich bei "Gefährlichen Hunden" und "Hunde bestimmter Rassen" erforderlich. Zusätzlich ist immer ein steuerliche Anmeldung notwendig. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Als "Gefährliche Hunde" gelten Hunde der Rassen

    • Pittbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier

    Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Gefährliche Hunde" eingestuft. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Gefährliche Hunde".

    Als "Hunde bestimmter Rassen" gelten 

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff, Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu

    Des Weiteren werden deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden als "Hunde bestimmter Rassen" eingestuft. Mehr Informationen finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Hunde bestimmter Rassen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_654b447e2d117d2525505484e7b78faa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen
    • Kopie der Tierhalterpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 Euro/Personenschäden, 250.000 Euro/sonstige Schäden).
    • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.
    • Sachkundenachweis
      • es wird nachgewiesen, dass die Halterin bzw. der Halter über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
      • Mehr Informationen unter "Weitere Informationen"
    • Wichtig!
      • für die Haltung eines "gefährlichen Hundes" oder eines "Hundes bestimmter Rasse" gelten andere Bestimmungen bezüglich des Sachkundenachweises. Mehr Information finden Sie unter verwandte Dienstleistungen "Hundehaltung / Gefährliche Hunde" und "Hundehaltung / Hunde bestimmter Rassen".

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Folgende Gebühren werden erhoben
    • Für die Anmeldung eines großen Hundes wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
    • Für die Erteilung einer Haltungserlaubnis fallen weitere Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Sachkundenachweis
    Der erforderliche Nachweis wird erbracht durch:
    • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes bzw. einer autorisierten Tierärztin,
    • eine Kopie einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteverordnung,
    • eine Kopie eines Jagdscheins,
    • eine Kopie der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zur Zucht oder Haltung von Hunden oder
    • den Nachweis über eine Ausbildung zum Polizeihundeführer bzw. Polizeihundeführerin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de