Hundehaltung
Hinweise für Kirchlengern
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Hunde folgender Rassen dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in Besitz genommen werden:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse
Wenn Ihr Hund keiner der genannten Rassen angehört könnte es sich noch um einen "gefährlichen Hund" oder einen "großen Hund" handeln.
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen":
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kirchlengern
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein.
- Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis durch eine amtstierärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. Des Weiteren kann der Nachweis durch Vorlage einer Bescheinigung von einem/einer Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
- Führungszeugnis (Belegart O).
- Nachweis der Haftpflichtversicherung.
- Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen und nachzuweisen.
- Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung.
- Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechipt ist, dann muss dieses unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
Formulare
Hinweise für Kirchlengern
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Kirchlengern
- Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
- Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden. Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht
- innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie
- in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
- Hunde dieser Kategorie dürfen außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) bzw. von der Halterin (Erlaubnisinhaberin) nur von Personen geführt werden,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- die erforderliche Sachkunde besitzen,
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Kirchlengern