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    Hundehaltung

    Hinweise für Haltern am See

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Wer einen Hund in Haltern am See hält, hat für diesen Hundesteuer zu zahlen. (Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier.) Je nach Rasse des Hundes muss die Haltung zusätzlich auch dem Ordnungsamt angezeigt werden.

    Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gelten als großer Hund und sind anzumelden.

    Darüber hinaus wird für die Haltung von bestimmten Hunderasse (sog. Listenhunde) eine Haltungserlaubnis benötigt. Hierzu zählen:

    • Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier
    • sowie Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen


    (Für diese Hunderassen gilt gemäß § 3 Abs. 2 Landeshundegesetzes NRW eine gesetzliche Gefährlichkeitsvermutung.)

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit andern Rassen


    (Diese Hunderassen gelten gemäß § 10 Abs. 1 Landeshundesesetz NRW als Hunde bestimmter Rassen.)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6ade71860b3e0c0d95d771ebf4b1d25

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe jeweilige Leistungsbeschreibung

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: Ordnungsamt@Haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haltern am See

    Für die Haltung eines großen Hundes:

    • Sachkundenachweis der haltenden Person
    • Nachweis über das Vorliegen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
    • Transpondernummer des Mikrochips des Hundes

    Für die Haltung eines Listenhundes:

    • Antrag auf die Erteilung einer Haltungserlaubnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Vorliegen eines besonderen privaten oder öffentlichen Interesses

    Es müssen zudem auch alle unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein.

    Formulare

    Hinweise für Haltern am See

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Für die Haltung eines Listenhundes:

    • haltende Person muss volljährig sein
    • Sachkundenachweis der haltenden Person
    • Zuverlässigkeitserklärung (s. Onlineantrag)
    • Vorliegen einer besonderen Hundehalterhaftpflichtversicherung
    • Transpondernummer des Mikrochips des Hundes
    • die haltende Person ist in der Lage, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • Hund ist ausbruchssicher und verhaltensgerecht untergebracht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haltern am See

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haltern am See

    Fristen

    Hinweise für Haltern am See

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haltern am See

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    • Anmeldung eines großen Hundes: 25,- €                                                                                                                  
    • Ausstellen einer Haltungserlaubnis: 70,- €
    • Ausstellen einer Befreiung von der Leinen und Maulkorbpflicht: 25,- €

    (Die Gebühren können im Einzelfall auch geringer ausfallen.)

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haltern am See

    Weitere Informationen

    Hinweise für Haltern am See

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de