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    Hundehaltung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Landeshundegesetz

    Seit dem 1. Januar 2003 ist das Landeshundegesetz (LHundG NRW) in Kraft.

    Für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (= Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen (= große Hunde; Kategorie A), besteht die sofortige Anzeige- und sofortige Nachweispflicht.

    Für gefährliche Hunde im Sinne des LHundG NRW oder Hunde bestimmter Rassen (= Kategorie B), besteht ebenfalls die sofortige Anzeige- und sofortige Nachweispflicht. Zudem besteht für diese Hundehaltung eine Erlaubnispflicht.

    Die Meldung dieser Hunde hat bei der Ordnungsbehörde der Stadt Wesel zu erfolgen. Dies gilt unabhängig von der Steueranmeldung. Das entsprechende Melde- bzw. Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter weiterführende Informationen.

    Zudem sind für diese Hundehaltungen verschiedene Nachweise und Unterlagen beizubringen. Diese und weitere Informationen zur Haltung von großen Hunden, gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen im Sinne des Landeshundegesetzes entnehmen Sie bitte den angefügten Merkblättern - siehe weiterführende Informationen.

    Gebühren
    • Für die Bearbeitung der Anzeige über die Haltung eines großen Hundes (siehe Kategorie A des Merkblattes) im Sinne des Landeshundegesetzes wird nach der gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.
    • Für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde (siehe Kategorie B 1 des Merkblattes) und Hunde bestimmter Rassen (siehe Kategorie B 2 des Merkblattes) im Sinne des Landeshundegesetzes wird nach der gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr zwischen 30 bis 100 Euro erhoben.
    Weiterführende Informationen
    Hinweis zu den Formularen:

    Die Nutzung der Online Formulare setzt eine Anmeldung mittels Personalausweis voraus.
    Sie benötigen dazu Ihren Personalausweis, ein Kartenlesegerät oder Handy mit Ausweis App und den PIN Ihres Ausweises. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ae5ce870141e2d7b3418f74694c80496

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Hundehaltung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Verfahrensablauf

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de