Hundehaltung

    Hundehaltung

    Hinweise für Jüchen

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Hunde bestimmter Rassen sind gem. § 10 LHundG NRW Hunde der Rassen

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

    Wer einen Hund bestimmter Rassen hält oder halten möchte, bedarf vor Erwerb des Hundes einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis (§ 4 LHundG NRW).

    Erlaubnis für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:

    Die Ausstellung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Sie wird dem/der Hundehalter/in nur erteilt, wenn

    • er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat
    • er/sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
    • er/sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sichergestellt ist, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird
    • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten wird (Versicherungsschein als Nachweis)
    • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet (Mikrochip) ist

     

    Bitte führen Sie die Erlaubnis stets mit sich. So können Sie bei Bedarf unmittelbar belegen, dass Sie im Besitz der Erlaubnis sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen hierfür erfüllt haben.

    Eine weitere Aufsichtsperson neben dem/der Hundehalter/in muss ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie von ihrer körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

     

    Besondere Pflichten für den Umgang mit Hunden bestimmter Rassen:

    Für Hunde bestimmter Rassen besteht außerhalb befriedeten Besitztums eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt z. B. auch für Mehrfamilienhäuser auf deren Zuwegungen, in Fluren, Aufzügen und Treppenhäusern. Die Kombination aus Leine (max. 1,50 m lang) und Halsband bzw. Brustgeschirr muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.

    Das gleichzeitige Ausführen von mehreren Hunden, die einer Erlaubnis bedürfen, ist nicht zulässig.

    Eine Befreiung von der generellen Leinen- und/oder Maulkorbpflicht kann beim Ordnungsamt unter Vorlage einer Bescheinigung des Veterinäramtes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden. Im Falle einer Befreiung sind dann für das Ausführen des Hundes die gleichen Pflichten zu berücksichtigen wie beim "großen" Hund im Sinne des § 11 LHundG.

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Die nachfolgenden Unterlagen sind bei der Antragsstellung beizufügen, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen:

    • den Sachkundenachweise über das Führen eines Hundes bestimmer Rassen erhalten Sie gegen Ablage der entsprechenden Prüfung beim Rhein-Kreis Neuss. Mehr Informationen zum Erhalt des Sachkundenachweises erhalten Sie hier auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss.
    • Nachweis über eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden. Die Versicherung ist nach der Erlaubniserteilung weiter aufrechtzuerhalten, sodass Schäden im Versicherungsfall abgedeckt sind.
    • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Jüchen

    Die Erlaubnis für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen wird dem/der Hundehalter/in nur erteilt, wenn

    • er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat
    • er/sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
    • er/sie in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sichergestellt ist, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird
    • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abgeschlossen und aufrechterhalten wird (Versicherungsschein als Nachweis)
    • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet (Mikrochip) ist

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Für die An- und Abmeldung der Hundesteuer nutzen Sie bitte das hinterlegte Formular unter der Dienstleistung Hundehaltung - An- und Abmeldung eines Hundes für die Hundesteuer und ordnungsbehördliche Anzeige eines Hundes

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de