HundehaltungOnline erledigen

    Hundehaltung Anmeldung

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Haltung eines großen Hundes müssen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung beim Ordnungsamt anzeigen. Sie gelangen hier zum Onlineformular.

    Große Hunde sind Hunde über 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) oder über 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder nicht zur Gruppe der gefährlichen Hunde bestimmter Rassen gehören.

    Anzeigepflicht:

    Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, die Haltung des Tieres muss aber angezeigt werden. Sofern mehrere Tiere gehalten werden, ist auch dies anzuzeigen. Die Anzeige ist mittels Antrag beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erstatten.

    Leinenpflicht:

    Gemäß dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde in den nachfolgend genannten Bereichen immer an der Leine zu führen:

    • in Fußgängerzonen, in Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
    • in der Allgemeinheit zugänglichen  Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
    • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
    • außerhalb des eigenen Grundstückes innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Nur außerhalb bebauter Ortsteile und auf den ausgewiesenen Hundewiesen besteht keine Leinenpflicht.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_71b341265d74af2ecabd83479e67a808

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Teamleitung Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Persönliche Kenntnisse und Zuverlässigkeit:

    Die Halterin oder der Halter großer Hunde muss sachkundig und zuverlässig sein.

    Das Vorliegen der  Sachkunde ist durch die Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person oder Stelle der aber einer Amtstierärztin oder eines Amtstierarztes bzw. von der Tierärztekammer benannten Tierärztin oder Tierarztes nachzuweisen (Sachkundenachweis). Als sachkundig gelten zudem:

    • Tierärztinnen und Tierärzte,
    • Jagdscheininhaberinnen und Jagscheininhaber,
    • Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen,
    • Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
    • Personen, die berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

    Die Art und Weise der Überprüfung der  Zuverlässigkeit obliegt dem Ermessen der Behörde. Die Zuverlässigkeit ist eigentlich durch die Beibringung eines Führungszeugnisses nachzuweisen. Die Forderung der Vorlage eines Führungszeugnisses erfolgt aber nur dann, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit an sich bestehen.

    Mikrochip:

    Großen Hunden muss eine fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip) eingesetzt werden.

    Haftpflichtversicherung:

    Es muss eine Haftpflichtversicherung für alle großen Hunde nachgewiesen werden. Dabei gilt eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Anzeige absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Bestätigung über die Anzeige
    • Gebühr bezahlen 

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen großen Hund zu halten, haben Sie in der Regel vorab Anzeige bei der Ordnungsbehörde zu machen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Anzeige bereits erfolgt sein. Bei großen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie einer bestehenden Haftfpflichtversicherung zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Anzeige eines großen Hundes: 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de