Hundehaltung

    Hundehaltung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Informationen zur Haltung von großen Hunden

    Eine Anzeigepflicht besteht für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen.

    Die Widerristhöhe bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße zum Beispiel aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.

    Informationen zu Haltung kleiner Hunde

    Hunde unter 40 Zentimeter Widerristhöhe (Schulterhöhe) oder unter 20 Kilogramm Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind, gelten als kleine Hunde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f724cad889561e2a192fa84ba01c5307

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    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201

    E-Mail: FB32@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Die Anzeige für die Haltung eines großen Hundes kann online erfolgen.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de