Hundehaltung
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Informationen zur Haltung von großen Hunden
Eine Anzeigepflicht besteht für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen.
Die Widerristhöhe bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße zum Beispiel aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.
Informationen zu Haltung kleiner Hunde
Hunde unter 40 Zentimeter Widerristhöhe (Schulterhöhe) oder unter 20 Kilogramm Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind, gelten als kleine Hunde.
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Ansprechpartner
Sicherheit & Ordnung
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Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2201
E-Mail: FB32@krefeld.de
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Anzeige für die Haltung eines großen Hundes kann online erfolgen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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