Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 8

    44625 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4365

    Fax: 02323 161233-9279

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden folgende Gebühren erhoben:

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot oder Feiertagsfahrverbot

    • Einzelgenehmigung 25 Euro
    • Genehmigung bis zu einem Monat 50 Euro
    • Genehmigung bis 6 Monate 100 Euro
    • Genehmigung bis 12 Monate 150 Euro

    Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung

    • Einzelgenehmigung 20 Euro
    • Genehmigung über ein Wochenende hinaus 35 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de