Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.
Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Antrag
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
- Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
- Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen
Rechtsgrundlagen
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung
§ 29 Straßenverkehrsordnung
§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh